Am 21. April 2021 ist eine neue ergänzende Verordnung zu Importen für den menschenlichen Verzerzehr bestimmter Tiere und Waren in Kraft getreten. Diese hat u.a. auch Auswirkungen auf japanische Lebensmittelimporte.
Die ergänzende EU-Verordnung wurde bereits am 4. März 2019 vom EU-Parlament und -Rat verabschiedet. Sie hat zur Folge, dass ausländische Unternehmen ihre Produkte neu für den EU-Markt zertifizieren lassen müssen hinsichtlich der nun neu definierten Hygiene- und Lebensmittelstandards der EU. Dieser Prozess wird einige Wochen und Monate in Anspruch nehmen. Es kann daher sein, dass manche Produkte vorerst nicht mehr ins Ausland importiert werden können. Auch ist mit Lieferengpässen bei Händlern innerhalb der EU zu rechnen.
Das betrifft u. a. japanische Lebensmittel wie z.B. Miso, Suppen, Saucen, Mayonaise und diverse Fertiggerichte und Süßwaren. Auf japanische und andere ausländische Speisen und Getränke, die innerhalb der EU-Grenzen hergestellt werden, hat die neue ergänzende Verordnung keine Auswirkungen.