Der Umweltauschuss des Berliner Senates hat neue Regelungen zur Müllvermeidung auf den Weg gebracht. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf das Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 berichete, soll ab 2025 die Verwendung von Einweggeschirr auf in Berlin stattfindenden Veranstaltungen „im öffentlichen Bereich“(sic) untersagt sein.
Das Maßnahmenpaket umfasst Regelungen zu sehr vielen verschiedenen Lebensbereichen, wovon nur ein Teil (Unterpunkt 6.1.1.2) sich auf Veranstaltungen bezieht.
Interessant ist, was als „öffentlicher Raum / Bereich“ zählt, da hierbei unterschiedliche (juristische) Definitionen (2. Quelle) zugrunde liegen. Dass eine Privatwohnung nicht als öffentlicher Raum gilt, eine von der Stadt verwaltete, für jeden zugängliche Parkanlage jedoch schon, ist eindeutig. Bei Einkaufszentren hingegen ist die Einordnung wesentlich komplizerter. Einerseits kann jeder sie betreten und das spricht dafür, dass sie als „öffentlicher Raum“ gelten. Andererseits sind sie meistens in privater Hand, sprich der Eigentümer ist ofmals eine Firma (eine GmbH, AG, usw.) und das spricht dagegen.
Ebenso uneindeutig ist daher die Gülitigkeit dieser Regelungen für Conventions und kleinere Events. So kann es sein, dass für den Anime-Flohmarkt (Anime-Flohmarkt) Anderes gilt als für die Mex Berlin (MEX-Berlin), da die eine Veranstaltung kostenlosen Eintritt anbietet und die andere nicht. So fällt die Auslegung der Definitionen von „öffentlicher Raum“ hinsichtlicher dieser beiden unterschiedlich aus.
Die Veranstaltungen haben nun bis 2025 Zeit, sich damit auseinander zu setzen und ggf. zu überlegen, wie sie die neuen Regelungen bei sich umsetzen.